ÖGV Wienerwald

Hundeschule in Sittendorf
 

Stöbern

Unter „Stöbern“ versteht man das Absuchen eines Gebietes durch den Hund, wobei er – anders als bei der Fährte – mit hoher Nase das angewiesene Suchgebiet nach „fremden Gegenständen“ absucht. Das Suchgebiet ist je nach Prüfungsstufe zwischen 20 x 30m bis 30 x 50m groß. Der Hund muss dabei lernen „lenkbar“ zu sein, das heißt den Richtungsanweisungen seines Hundeführers folgen und in dieser Richtung das Gelände abzustöbern. Je nach Prüfungsstufe müssen im Gebiet 2 – 5 Gegenstände vom Hund „überzeugend verwiesen“ werden, das heißt, der Hund zeigt dem Hundeführer eindeutig an, dass er etwas gefunden hat. Das kann er durch Hinlegen, Hinsetzen oder auch durch Stehen zeigen und sollte den Gegenstand idealerweise mit dem Blick fixieren, damit der Hundeführer diesen sofort findet.

Im Prinzip ist diese Hundesportart für jeden Hund geeignet und hat auch im Alltagsleben seinen Nutzen, denn der Hund kann verlorene Gegenstände wiederfinden, welche für uns Menschen oft nicht zu sehen sind. So hat zum Beispiel ein Stöberhund auf einer Ausbildungswoche die Autoschlüssel einer Teilnehmerin gefunden, den sie am Rand des Feldwegs verloren hatte. Der Schlüssel lag in einem größeren Grasbüschel direkt am Wegrand, war aber nicht zu sehen, da das Gras ihn verdeckte. Der Hund hat aber den Schlüssel erschnüffelt und wie gelernt angezeigt.



Richtungsanweisung
Richtungsanweisung 2
Richtungsanweisung
Richtungsanweisung
Abstöbern
Abstöbern
Gegenstand erstöbert
Gegenstand erstöbert
Gegenstand - markiert - erstöbert
Gegenstand - markiert - erstöbert
Gegenstand verwiesen
Gegenstand verwiesen
Gegenstand gefunden
Gegenstand gefunden
Anzeige
Anzeige
Anzeige markiert
Anzeige markiert
Gegenstand korrekt verwiesen
Gegenstand korrekt verwiesen
Gegenstand -markiert - korrekt verwiesen
Gegenstand -markiert - korrekt verwiesen
 
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